| Bei der Unterbringung von Saisonarbeitskräften ist von einer kurzfristigen und damit umsatzsteuerpflichtigen Vermietung auszugehen, wenn das Mietverhältnis nach den Vorstellungen des Vermieters nicht länger als sechs Monate dauern sollte. Dies ergibt sich aus einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen. |
Werden den Saisonarbeitskräften dagegen für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten feste Unterkünfte gewährt, dann ist die Vermietung umsatzsteuerfrei. Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung ist nicht möglich.
Quelle | OFD Niedersachsen, Verfügung vom 4.11.2016, Az. S 7168-133-St 173, unter www.iww.de Abruf-Nr. 190604