Im Monat Mai 2008 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer ? mittels Barzahlung ? bis Dienstag, den 13. Mai 2008 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Samstag, den 10. Mai 2008.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer ? mittels Barzahlung ? bis Dienstag, den 13. Mai 2008 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Samstag, den 10. Mai 2008.
Gewerbesteuerzahler: Zahlung ? mittels Barzahlung ? bis Donnerstag, den 15. Mai 2008 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Montag, den 12. Mai 2008.
Grundsteuerzahler: Zahlung ? mittels Barzahlung ? bis Donnerstag, den 15. Mai 2008 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Montag, den 12. Mai 2008.
Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend nach dem vierteljährigen Zahlungsgrundsatz gemäß § 28 Abs. 2 GrStG verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal grundsätzlich am 15. August und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August zu zahlen sind. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch jeweils am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am Freitag, den 16. Mai 2008 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am Montag, den 19. Mai 2008 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.