Im Monat Dezember 2007 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer ? mittels Barzahlung ? bis Montag, den 10. Dezember 2007 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Freitag, den 7. Dezember 2007.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer ? mittels Barzahlung ? bis Montag, den 10. Dezember 2007 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Freitag, den 7. Dezember 2007.
Einkommensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung ? mittels Barzahlung ? bis Montag, den 10. Dezember 2007 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Freitag, den 7. Dezember 2007.
Kirchensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung ? mittels Barzahlung ? bis Montag, den 10. Dezember 2007 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Freitag, den 7. Dezember 2007.
Körperschaftsteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung ? mittels Barzahlung ? bis Montag, den 10. Dezember 2007 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Freitag, den 7. Dezember 2007.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamtes endet am Donnerstag, den 13. Dezember 2007. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.