| Im Monat Juni 2017 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: |
Steuertermine (Fälligkeit):
- Umsatzsteuer (Monatszahler): 12.6.2017
- Lohnsteuer (Monatszahler): 12.6.2017
- Einkommensteuer (vierteljährlich): 12.6.2017
- Kirchensteuer (vierteljährlich): 12.6.2017
- Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 12.6.2017
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.6.2017.* Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
* Für Bundesländer, in denen der 15.6.2017 (Fronleichnam) ein Feiertag ist, gilt der 16.6.2017.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Juni 2017 am 28.6.2017.