Steuerermäßigung für Kapitalauszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge?

| Einmal-Kapitalauszahlungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sind tarifbegünstigt, weil es sich hierbei um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit handelt. Da die Finanzverwaltung gegen dieses Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz Revision eingelegt hat, ist nun der Bundesfinanzhof am Zug. |

Nach Ansicht der Verwaltung unterliegen nur Kapitalauszahlungen aus einer Direktzusage und einer Unterstützungskasse der steuergünstigen Fünftelregelung. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sieht für diese Differenzierung keine sachliche Rechtfertigung. Schließlich habe der Bundesfinanzhof bereits für Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungswerke (Basisvorsorge) entschieden, dass sie nach der Fünftelregelung zu besteuern seien. Diese Entscheidungen habe die Finanzverwaltung auch umgesetzt.

Quelle | FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.5.2015, Az. 5 K 1792/12, Rev. BFH Az. X R 23/15, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 144962; BFH-Urteil vom 23.10.2013, Az. X R 3/12; BMF-Schreiben vom 10.1.2014, Az. IV C 3 – S 2221/12/10010:003