Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die vom Bund der Steuerzahler unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag nicht zur Entscheidung angenommen. Da der Beschluss ohne Begründung ergangen ist, bleibt es weiter ungeklärt, ob der aktuell erhobene Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist.
Hinweis: Der Bund der Steuerzahler beabsichtigt deshalb in einem weiteren Verfahren aus dem Jahr 2007 erneut das BVerfG anzurufen (BVerfG, Beschluss vom 11.2.2008, Az. 2 BvR 1708/06).