Die Regelungen über das Saison-Kurzarbeitergeld ? als Sonderform des Kurzarbeitergeldes ? ersetzen mit der Einführung ab der Schlechtwetterzeit 2006/2007 das bisherige System der Winterbauförderung. Sie sollen Alternativen zu Entlassungen in den Wintermonaten bieten. Das Saison-Kurzarbeitergeld wird ausschließlich in der Schlechtwetterzeit und bereits ab der ersten Ausfallstunde geleistet.
Arbeitnehmer in Betrieben des Bauhauptgewerbes und des Dachdeckerhandwerks können bei Arbeitsausfällen aus witterungsbedingten und wirtschaftlichen Gründen in der Schlechtwetterzeit (1.12. bis 31.3.) dieses Saison-Kurzarbeitergeld erhalten. Diesen und ebenfalls den Arbeitnehmern des Garten- und Landschaftsbaus ab der Schlechtwetterzeit 2007/2008 werden auch ergänzende Leistungen, wie das Zuschuss-Wintergeld, gewährt.
Hinweis: Während der Zeit der Gewährung von Saison-Kurzarbeitergeld bleibt in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung das tatsächlich noch erzielte Bruttoarbeitsentgelt Grundlage für die Berechnung der Beiträge. Diese Beiträge sind in der üblichen Weise zu berechnen und grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen. Das gilt auch für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Für die Beiträge, die auf Entgeltausfälle mit Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld entfallen, geltend jedoch besondere Regelungen. Die Vertreter der Spitzenorganisation der Sozialversicherung haben im Juli 2007 dazu eine umfängliche gemeinsame Verlautbarung herausgegeben, der man wichtige weitere Details entnehmen kann (Gemeinsame Verlautbarung der Vertreter der Spitzenorganisation der Sozialversicherung zum Saison-Kurzarbeitergeld vom 11.7.2007).