Richtsatzsammlung für 2014 veröffentlicht

| Das Bundesfinanzministerium hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2014 (mit Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben 2014 und 2015) veröffentlicht. |

Die Richtsätze wurden auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt. Die Werte werden jährlich überprüft und ? wenn nötig ? angepasst. Sie sind für die Finanzverwaltung ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt), um Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und gegebenenfalls bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen.

Durch die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben können Warenentnahmen monatlich pauschal verbucht werden. Sie entbinden Steuerpflichtige davon, eine Vielzahl von Einzelentnahmen aufzuzeichnen. Individuelle Zu- oder Abschläge sind nicht zulässig.

Quelle | BMF-Schreiben vom 14.7.2015, Az. IV A 4 – S 1544/09/10001-07, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 145115