Das Bundesfinanzministerium hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2019 bekanntgegeben.
Die Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen wurden auf Basis von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt. Sie sind für die Verwaltung ein Hilfsmittel, um Umsätze und Gewinne zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen.
Wurden die Buchführungsergebnisse formell ordnungsgemäß ermittelt, darf eine Schätzung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatzsammlung abweichen. Ist die Buchführung aber nicht ordnungsgemäß, ist der Gewinn zu schätzen, unter Umständen unter Anwendung von Richtsätzen.
Quelle BMF-Schreiben vom 20.1.2021, Az. IV A 8 – S 1544/19/10001 :001, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 220266