Das Bundesfinanzministerium hat eine ausführliche Broschüre veröffentlicht, die darüber informiert, welche zollrechtlichen Spielregeln gerade bei Urlaubsreisen zu beachten sind. Die Broschüre kann unter www.iww.de/sl298 heruntergeladen werden.
In der Broschüre wird u.a. auf folgende Punkte hingewiesen:
- Souvenirs, die bedenkenlos mitgebracht werden können,
- Freimengen, die für die Einfuhr bestimmter Waren gelten und
- Waren, die nicht ins Reisegepäck gehören.
(BMF, Mitteilung vom 21.6.2013 „Reisezeit – Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub!”; Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll”, unter www.iww.de/sl298)