Durch den vom Bundesministerium der Finanzen vorgestellten Entwurf der neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2008 zeichnen sich u.a. erhebliche Änderungen bei den Reisekosten ab:
- Bislang können Arbeitgeber je Übernachtung während einer inländischen Dienstreise 20,00 EUR pauschal steuerfrei erstatten. Auch bei Auslandsreisen besteht aktuell die Möglichkeit, anstatt über Einzelnachweise mit sogenannten Übernachtungspauschalen abzurechnen. Dabei gilt, dass für jedes Land oder auch für spezielle Städte unterschiedliche Pauschbeträge in Betracht kommen können. Ab 2008 sollen nun sowohl bei Inlands- als auch bei Auslandsreisen die Übernachtungspauschalen ersatzlos entfallen. Das hätte zur Folge, dass ab 2008 nur noch der Nachweis per Hotelbeleg möglich wäre.
- Enthält ein Übernachtungsbeleg nur einen Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung und lässt sich der Frühstücksanteil nicht feststellen, werden derzeit im Inland 4,50 EUR und im Ausland 20 Prozent des Verpflegungspauschbetrags pauschal abgezogen. Auch dies soll sich ab dem Jahr 2008 ändern. Eine Unterscheidung zwischen Inlands- und Auslandsreisen soll hierbei nicht mehr stattfinden. Die Übernachtungskosten sollen dann pro Frühstück um 20 Prozent und für jedes Mittag- und Abendessen um jeweils 40 Prozent des Verpflegungspauschbetrags gekürzt werden, der für den Unterkunftsort maßgebend ist.
Hinweis: Darüber hinaus wird die Unterscheidung zwischen den Reisekostenarten aufgegeben. So ist immer dann von einer Auswärtstätigkeit auszugehen, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und einer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig wird (BMF, weitere Veröffentlichungen vom 30.4.2007, Entwurf Lohnsteuer-Richtlinien 2008).