Adoptionskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Kosten für die Adoption eines Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen sind.Im Streitfall konnten die Steuerpflichtigen aus Gründen der primären Sterilität keine Kinder zeugen. Künstliche...