Die Reform des Handelsbilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, kurz „BilMoG”) wird nicht wie ursprünglich geplant bereits für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 31.12.2008 beginnen. Wie aus Koalitionskreisen verlautet, wird die Reform erst im Laufe des Jahres 2009 in Kraft treten und große Teile erst ab dem 1.1.2010 anwendbar sein.
„BilMoG” gilt als die größte Reform des Handelsgesetzbuches seit 1985. Ziel des Gesetzes ist die Modernisierung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsregeln. Es soll eine Annäherung an die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erreicht werden. Die Wirtschaft beklagte, dass es nicht genügend Zeit für die Umstellung der Buchführungssysteme gebe, sollte die Reform bereits zum 1.1.2009 in Kraft treten.
Hinweis: Die Expertenanhörung zum „BilMoG” im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags wird voraussichtlich am 17.12.2008 stattfinden (Deutscher Steuerberaterverband, Mitteilung vom 5.11.2008).