Der am 23.5.2007 vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) geht über den Referentenentwurf aus dem letzten Jahr in einigen Punkten hinaus. Es ist geplant, dass das Gesetz in der ersten Hälfte 2008 in Kraft treten wird. Hier einige wichtige weitere Neuerungen:
- Vorgesehen ist eine Einstiegsvariante der GmbH, quasi eine „Mini-GmbH”, die mit einem Kapital in Höhe von mindestens einem Euro gegründet werden kann. Bei dieser haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft handelt es sich um keine neue Rechtsform. Vielmehr darf die „Mini-GmbH” ihre Gewinne künftig nicht voll ausschütten, um dadurch das Mindeststammkapital einer „regulären” GmbH von 10.000 EUR nach und nach anzusparen.
- Ein Mustergesellschaftsvertrag für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen (z.B. mit höchstens drei Gesellschaftern) soll es ermöglichen, den Gründungsprozess ohne rechtliche Beratung durchzuführen. Wird das Muster verwendet, ist keine notarielle Beurkundung des Vertrags, sondern lediglich eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften erforderlich.
- Ebenso ist für die Handelsregisteranmeldung ein Muster (zu finden im GmbH-Gesetz als Anlage) vorgesehen. Die zur Gründung der GmbH erforderlichen Unterlagen werden elektronisch beim Registergericht eingereicht.
Hinweis: Der Regierungsentwurf hält daran fest, dass künftig nur noch 10.000 EUR Mindeststammkapital statt derzeit 25.000 EUR für die Gründung einer „regulären” GmbH erforderlich sein sollen (Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.5.2007).