Der Bundesrat hat am 30.11.2007 dem Jahressteuergesetz 2008 zugestimmt. Damit kann es nun planmäßig in Kraft treten.
Eine der wichtigsten Änderungen des Jahressteuergesetzes 2008 ist der Wegfall der Papier-Lohnsteuerkarte. Ab dem Jahr 2011 ersetzt das elektronische Lohnsteuerverfahren „ElsterLohn II" die alte Lohnsteuerkarte. Arbeitnehmer brauchen sich dann nicht mehr um Ausstellung und Weitergabe der Lohnsteuerkarte zu kümmern. Dem Arbeitgeber ist nur einmalig die neue Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mitzuteilen. Damit kann der Arbeitgeber dann die für die Lohnsteuer erforderlichen Daten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn elektronisch abrufen. Die Arbeitgeber erhalten auch in Zukunft nur die Angaben, die bislang schon auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Dazu gehören Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuerpflicht und Kinderfreibeträge.
Der Bundesrat hat zusätzlich aber noch eine Entschließung gefasst. Darin tritt er für eine steuerliche Begünstigung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer ein, nachdem dies in den bisherigen Gesetzgebungsverfahren unterblieben ist.
Außerdem setzt sich der Bundesrat für eine Anpassung der lohnsteuerrechtlichen Grenzwerte bei der ehrenamtlichen Betätigung von Arbeitslosen ein. Diese stimmten bisher mit dem steuerfreien Übungsleiterfreibetrag überein. Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist die Übungsleiterpauschale rückwirkend zum 1.1.2007 erhöht worden, weshalb auch die daran angelehnten Grenzwerte für die ehrenamtlich tätigen Arbeitslosen anzuheben sind ? so die Ausführungen des Bundesrats in der Entschließung.
Hinweis: Darüber hinaus setzt der Gesetzentwurf eine Vielzahl steuerfachlicher Einzelregelungen in verschiedenen Steuerbereichen um. Die meisten Neuerungen werden bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2008 gelten (Bundesrat, Pressemitteilung Nr. 182/2007 vom 30.11.2007).