Die Investitionszulage erhalten nur bestimmte begünstigte Wirtschaftszweige. Welche Betriebe zu diesem Kreis gehören, bestimmte sich bislang nach der Klassifikation aus dem Jahr 2003. Zum 1.1.2008 wurde diese Klassifikation neu geordnet. Im Ergebnis sind eine Reihe von ehemals begünstigten Wirtschaftszweigen nicht mehr investitionszulageberechtigt. Diese Verschärfungen gelten aus Vertrauensschutzgründen jedoch erst für Investitionen, mit denen der Investor nach dem 31.12.2008 beginnt. Betroffene Wirtschaftszweige sollten die Neuerungen allerdings schon jetzt beachten, um geplante Investitionen eventuell vorzuziehen. Nicht mehr investitionszulageberechtigt sind insbesondere:
- die Recyclingbranche,
- Reparaturbetriebe,
- der Aufzug- und Rolltreppeneinbau,
- die Errichtung von selbst vorgefertigten Gebäuden, Ausbauelementen und serienmäßig hergestellte Dachstühle
- das Verlegen von Tonträgern,
- die Ausstrahlung von Radio- und Filmbeiträgen im Internet,
- Hufschmiede sowie
- der Umbau und das Tuning von Kfz.
Es gibt aber auch Wirtschaftszweige, die erstmals ab dem 1.1.2008 zulageberechtigt sind. Dazu gehören insbesondere:
- Fotojournalisten,
- Appartementhotels,
- Beflockung und Bedrucken von Textilien und
- die Herstellung von Olivenöl, Tafelsalz, Spirituosen und Wein.
Hinweis: Ferner ist zu beachten, dass eine Reihe von Betrieben nun auch in eine andere Begünstigungsgruppe fallen kann (BMF vom 4.2.2008, Az. IV C 3 ? InvZ 1015/07/002).