Das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) ist Anfang April in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Arbeitgeberverpflichtung zur Ausstellung von Entgelt- bzw. Lohnbescheinigungen durch ein elektronisches Verfahren zu ersetzen. Damit sollen u.a. Anträge auf Sozialleistungen künftig vereinfacht und beschleunigt werden.
Das ELENA-Verfahrensgesetz sieht vor, dass Arbeitgeber die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten ab dem 1.1.2010 verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen, wo sie unter einem Pseudonym gespeichert werden. Wenn 2012 dann der Regelbetrieb im ELENA-Verfahren startet, werden die für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld erforderlichen Daten unter Einsatz von Signaturkarten der Leistungsbezieher abgerufen und papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen nicht mehr nötig sein (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 2.4.2009; Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises vom 28.3.2009, BGBl I 2009, 634).