Insolvenzgeldumlage 2020 beträgt weiter 0,06 %

Die Insolvenzgeldumlage beträgt zum 1.1.2020 weiter 0,06 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Das sieht die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2020 vor. Hintergrund: Die Insolvenzgeldumlage wird von den Arbeitgebern getragen und finanziert den Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld. Die monatliche...

Sozialversicherung: Rechengrößen für 2020

Seit dem 1.1.2020 gelten in der Sozialversicherung neue Rechengrößen. Praxisrelevante Eckdaten sind nachfolgend aufgeführt: Rechengrößen 2020 jährlich monatlich Allgemeine Beitragsbemessungsgrenzen (Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung) W 82.800 EUR W 6.900,00 EUR O 77.400 EUR...

Sozialversicherung: Rechengrößen für 2020

Seit dem 1.1.2020 gelten in der Sozialversicherung neue Rechengrößen. Praxisrelevante Eckdaten sind nachfolgend aufgeführt: Rechengrößen 2020 jährlich monatlich Allgemeine Beitragsbemessungsgrenzen (Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung) W 82.800 EUR W 6.900,00 EUR O 77.400 EUR...