Welche Auswirkungen hat der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) auf den umsatzsteuerrechtlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr? Was ist bei der Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bezüglich Umsätzen mit Unternehmern aus dem Vereinigten Königreich zu beachten? Antworten auf diese Fragen kann vielleicht ein neues Informationstool des Bundeszentralamts für Steuern liefern (Meldung vom 19.3.2021). Der mehrsprachig gestaltete Brexit-Chatbot steht unter www.bzst.de zur Verfügung und beantwortet die Fragen in Dialogform selbstständig.