Der Anerkennung eines 27 Jahre alten Mercedes 300 SE Cabriolets als gewillkürtes Betriebsvermögen kann entgegenstehen, dass ein betrieblicher Nutzen fehlt. Denn zum Betriebsvermögen gehören nur Wirtschaftsgüter, die sich im Eigentum eines Unternehmens befinden und die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen oder solche, die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt oder geeignet sind. Bei einem Liebhaberobjekt kann man aber regelmäßig davon ausgehen, dass es nicht dem Betrieb bzw. dem Unternehmen dient.
Hinweis: Kommt eine Zuordnung des Pkw zum Betriebsvermögen nicht in Betracht, können aber einzelne Fahrten betrieblich veranlasst und die durch sie veranlassten Kosten steuerlich abziehbar sein ( BFH-Beschluss vom 5.2.2007, Az. IV B 73/05).