Auch im Lockdown ist die eine oder andere berufliche Auslandsreise nicht zu verschieben. Das Bundesfinanzministerium hat mit Datum vom 3.12.2020 (Az. IV C 5 – S 2353/19/10010 :002) aktualisierte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht. Sie gelten ab dem 1.1.2021.
Arbeitgeberleistungen: Kostenübernahme für Corona-Tests
ist kein Arbeitslohn
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von COVID-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist also kein Arbeitslohn. Diese positive Sichtweise vertritt die Finanzverwaltung in ihrem Fragen-Antworten-Katalog „Corona“ (Steuern) mit Stand vom 28.12.2020.