Aufwand für eine überregionale Tageszeitung, die auch der allgemeinen Information dient, zählt nicht zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Zwar hatte der Bundesfinanzhof im Jahr 1982 Ausgaben für das Handelsblatt als Werbungskosten bei einem Diplom-Kaufmann mit steuerlicher und wirtschaftlicher Beratung anerkannt, da es sich eher um eine Fachzeitschrift handelt. Dieser Auffassung wird aktuell aber von Finanzrichtern nicht mehr gefolgt, da sich der Tageszeitungsmarkt inzwischen stark verändert hat. Wirtschaftsblätter berichten inzwischen viel mehr als früher auch über allgemein interessierende politische Themen sowie Sport und Feuilleton.
Hinweis: Nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts aus dem Jahr 1998 können Aufwendungen für den Bezug des Handelsblatts, der Financial Times Deutschland oder eines Börseninformationsdienstes wie Börse Online jedoch bis Ende 2008 Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen darstellen. Das gilt, wenn ein Anleger die Informationen nahezu ausschließlich zum Zwecke der Bildung von Wertpapiervermögen und der Erzielung von Einnahmen aus Kapitalvermögen nutzt. Ab 2009 kommt ein Werbungskostenabzug im Hinblick auf die Abgeltungsteuer allerdings grundsätzlich nicht mehr in Betracht (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.4.2008, Az. 6 K 1567/04).