Wegen der Coronapandemie wurden betriebliche Weihnachtsfeiern im letzten Jahr reihenweise abgesagt. Für das Jahresende 2021 besteht dagegen Hoffnung, dass wieder eine klassische (Corona-konforme) Weihnachtsfeier durchgeführt werden kann. Aus steuerlicher Sicht ist dabei zu beachten, dass Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung von den Arbeitnehmern als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern sind. Für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr gilt jedoch ein Freibetrag von je 110 EUR pro Arbeitnehmer.
Corona-Prämie: 1.500 EUR noch bis 31.3.2022 steuerfrei
Aufgrund der Coronakrise in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen sind bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Bis zum 31.3.2022 sind entsprechende Sonderzahlungen bis zur Höchstgrenze von insgesamt 1.500 EUR begünstigt.