Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab dem 1.1.2020 um 0,1 % auf dann 2,4 % (1,2 % für Arbeitgeber und 1,2 % für Arbeitnehmer). Diese Regelung gilt befristet bis Ende 2022.
Quelle | Die Bundesregierung vom 18.11.2019: „Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt“