| Bereits im Oktober 2014 hatten sich mehr als 50 Staaten zum automatischen Austausch von Konto-Informationen verpflichtet, wobei dieser ab Herbst 2017 erfolgen soll. Mit dem nun im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetz wurde diese Verpflichtung in nationales Recht überführt. |
Der automatische Austausch erleichtert es den Finanzbehörden, Informationen über Konten aus dem Ausland zu erhalten. Es sollen insbesondere folgende Daten ausgetauscht werden:
- Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person,
- Kontonummer,
- Jahresendsalden der Finanzkonten und
- gutgeschriebene Kapitalerträge (einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse).
Quelle | Bundesregierung, Mitteilung vom 18.12.2015 „Weltweiter Informationsaustausch”; Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachsen und zur Änderung weiterer Gesetze vom 21.12.2015, BGBl I, S. 2531