| Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll auch in 2016 bei 5,2 % liegen. Dies ergibt sich aus einem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. |
Hintergrund: Grundsätzlich gehören alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besondere Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Personen. Weitere Informationen zur Abgabepflicht erhalten Sie u.a. unter www.kuenstlersozialkasse.de.
Dass wohl erneut keine Erhöhung notwendig wird, liegt insbesondere an dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes, wodurch die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse ihre Prüfungen deutlich ausgeweitet haben.
Quelle | Künstlersozialabgabe-Verordnung 2016, Entwurf des BMAS vom 24.6.2015