| Im Haushaltsscheck-Verfahren sind neue Fälligkeiten zu beachten: Beiträge für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten werden am 31. Juli des laufenden Jahres (für das in den Monaten Januar bis Juni erzielte Arbeitsentgelt) und am 31. Januar des folgenden Jahres (für das in den Monaten Juli bis Dezember erzielte Arbeitsentgelt) eingezogen. |
Da die Beiträge bisher am 15. Juli bzw. 15. Januar eingezogen wurden, werden die Abgaben nunmehr rund zwei Wochen später fällig. Der erste Einzug nach der neuen Fälligkeitsregelung erfolgt Ende Juli 2015 für die Abgaben des ersten Halbjahres 2015.
Quelle | Minijobzentrale, Mitteilung vom 17.6.2015