| Ungeachtet des niedrigen Zinsniveaus plant die Bundesregierung keine Änderung des Zinssatzes für die Verzinsung von Steueransprüchen. Der monatliche Zinssatz von 0,5 % hat sich trotz des über die Jahrzehnte wechselnden Zinsniveaus in mehr als 50 Jahren Praxis bewährt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. |
Da der Zinslauf der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen erst nach Ablauf einer 15-monatigen Karenzzeit beginnt und es keine Zinseszinsen gibt, liegt der effektive Zinssatz deutlich unter 6 % pro Jahr, so die Bundesregierung.
Hinweis | Erst kürzlich hatte sich auch der Bundesfinanzhof mit dieser Thematik beschäftigt und die Auffassung vertreten, dass der Zinssatz jedenfalls für den Verzinsungszeitraum vom 11.11.2004 bis 21.3.2011 nicht verfassungswidrig sei.
Quelle | BT-Drs. 18/2795 vom 9.10.2014; BFH-Urteil vom 1.7.2014, Az. IX R 31/13