Obwohl jedem Steuerpflichtigen nur eine Steuer-Identifikationsnummer zugeordnet werden darf, ist es in weit über 100.000 Fällen zur Vergabe mehrerer Nummern gekommen. Diese Mehrfachzuweisungen würden durch Stilllegung der überzähligen Steuer-Identifikationsnummern bereinigt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Wurden einem Steuerpflichtigen mehr als eine Steuer-Identifikationsnummer zugeordnet oder ist es zu einer Datenvermischung gekommen, kann nicht mehr sichergestellt werden, dass die aktuellsten Meldedaten an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden. Demzufolge ist es möglich, dass Arbeitgeber beim Verfahren für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) veraltete Meldedaten abrufen. Dies kann der Arbeitnehmer bei seiner Lohnabrechnung erkennen und darauf reagieren, so die Bundesregierung (Heute im Bundestag (hib) Nr. 166 vom 31.3.2014).