Der Bundesrat hat dem von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Maßnahmenpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung” am 05.12.2008 zugestimmt. Hiernach werden neue Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 5.11.2008 und 30.6.2009 für ein Jahr ab dem Tag der erstmaligen Zulassung von der Kfz-Steuer befreit werden. Für Fahrzeuge mit Euro-5 und Euro-6-Norm verlängert sich die maximale Steuerbefreiung auf zwei Jahre. Sie endet dann in jedem Fall am 31.12.2010. Sofern ein solcher Pkw also erst im Laufe des Jahres 2009 angeschafft wird, würde die Steuerbefreiung für einige Monate entfallen. Fahrzeughaltern, die bereits vor dem 5.11.2008 einen besonders schadstoffarmen Pkw fahren, wird die Steuervergünstigung für ein Jahr ab dem 1.1.2009 gewährt (Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung” vom 04.12.2008, Drs. 923/08)