Bereits vor knapp zwei Jahren verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu einer Neuregelung der Erbschaftsteuer bis zum 31.12.2008. Am 6.11.2008 einigten sich die Spitzen von Union und SPD schließlich auf signifikante Änderungen im Vergleich zum bisherigen Entwurf. Nach der Lesung im Bundestag soll der Bundesrat schließlich am 12.12.2008 zustimmen, sodass das neue Gesetz ab dem 1.1.2009 zur Anwendung kommen kann.
Hier nun die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:
- Ehepartner und Kinder sollen eine Immobilie steuerfrei erhalten, wenn sie diese mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen. Für Kinder gibt es eine zusätzliche Auflage, wonach die Wohnfläche nicht größer als 200 qm sein darf.
- Die Freibeträge für Ehepartner sollen von 307.000 EUR auf 500.000 EUR
erhöht werden. Für Kinder ist eine Erhöhung von 205.000 EUR auf 400.000 EUR vorgesehen.
- Entgegen dem Gesetzentwurf sollen die Steuersätze nicht gesenkt werden. Die geplante Steuerentlastung für Geschwister bleibt somit aus.
- Auch bei der Übertragung von Unternehmensvermögen gibt es im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf Änderungen. Es soll ein Wahlrecht eingeführt werden. Die erste Alternative sieht vor, dass der Erbe einen Wertabschlag von 85 Prozent bezogen auf den Unternehmenswert erhält, wenn der Betrieb sieben Jahre fortgeführt wird. Zusätzlich darf die Lohnsumme nach sieben Jahren nicht weniger als 650 Prozent der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt betragen. Der Anteil des Verwaltungsvermögens am Gesamtvermögen darf maximal 50 Prozent betragen. Die zweite Variante sieht eine vollständige Erbschaftsteuerbefreiung vor, wenn der Betrieb zehn Jahre fortgeführt wird, eine Lohnsummenregel von 1.000 Prozent eingehalten wird und das Verwaltungsvermögen
maximal 10 Prozent beträgt (BMF, Mitteilung vom 7.11.2008).