Die Bundesregierung hat am 15.10.2008 den Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen” beschlossen. Hierdurch sollen Familien gestärkt und private Haushalte besser unterstützt werden. Die vorgesehenen Maßnahmen im Einzelnen:
Zum 1.1.2009 soll der Kinderfreibetrag von 5.808 auf 6.000 EUR erhöht werden. Gleichzeitig soll das Kindergeld um 10 EUR pro Monat und Kind von 154 EUR auf 164 EUR steigen. Ab dem dritten Kind soll das Kindergeld um 16 EUR von 154 EUR auf 170 EUR sowie für vierte und weitere Kinder um je 16 EUR von 179 EUR auf 195 EUR im Monat erhöht werden.
Eltern, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder dem SGB XII angewiesen sind, sollen künftig jeweils zum Beginn eines neuen Schuljahres bis zum Abschluss der Jahrgangstufe 10 einen Betrag von 100 EUR erhalten. Diese Neuerung ist ab dem 1.8.2009 vorgesehen.
Ab 1.1.2009 soll die steuerliche Förderung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen erweitert werden. Im Einzelnen könnten somit beansprucht werden:
- Maximal 4.000 EUR bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen/Dienstleistungen (auch Pflege- und Betreuungsleistungen),
- maximal 510 EUR für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügig Beschäftigten,
- maximal 600 EUR für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Regierungsentwurf zum „Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen” vom 15.10.2008).