Das derzeit gültige Investitionszulagengesetz 2007 läuft Ende 2009 aus. Um betriebliche Investitionen in den neuen Ländern mithilfe einer Investitionszulage weiterhin zu fördern, hat das Bundeskabinett nun eine Nachfolgeregelung bis 2013 beschlossen. Der Gesetzentwurf verfolgt allerdings ferner das Ziel, ein deutliches Signal für ein Ende der Investitionsförderung durch Investitionszulagen zu setzen.
Im Entwurf findet man eine degressive Ausgestaltung der Fördersätze. Die derzeit geltende Grundzulage von 12,5 Prozent für Großunternehmen soll sich von 2010 bis 2013 jährlich um 2,5 Prozent verringern, sodass für im Jahr 2013 begonnene Erstinvestitionsvorhaben noch 2,5 Prozent Investitionszulage gewährt werden. Der Satz von 25 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen sinkt entsprechend um 5 Prozent pro Jahr, sodass 2013 nur noch 5 Prozent übrig bleiben.
Damit sollen bis 2013 steuerfreie Zulagen in einer Größenordnung von rund 2,3 Mrd. EUR zur Verfügung stehen. Diese sollen in betriebliche Erstinvestitionsvorhaben des verarbeitenden Gewerbes, in bestimmte produktionsnahe Dienstleistungen und ins Beherbergungsgewerbe fließen. Zum Fördergebiet gehören alle neuen Bundesländer und Berlin. Für einige Teile Berlins sollen allerdings Sonderbedingungen gelten.
Hinweis: Der Kreis der begünstigten Unternehmen sowie die förderfähigen Investitionen ändern sich gegenüber den bisher bestehenden Regelungen nicht. Mehrjährige Investitionsvorhaben werden mit dem Zulagensatz gefördert, der im Jahr des Vorhabensbeginns gilt. Unternehmen, die bis Ende 2009 mit ihren Investitionsprojekten beginnen, können also noch von den derzeit geltenden Fördersätzen profitieren (Regierungsentwurf des Investitionszulagengesetzes 2010 vom 22.7.2008).