Teilweise erstellen Unternehmer Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer und daneben über denselben Umsatz eine weitere Rechnung oder eine ? später ausgestellte ? Gesamtabrechnung mit erneutem gesonderten Umsatzsteuer-Ausweis. Das Problem: Der Unternehmer schuldet die in den zusätzlichen Rechnungen ausgewiesene Steuer neben der Umsatzsteuer für den eigentlich ausgeführten Umsatz. |
Die Erteilung von Einzel- und Gesamtrechnungen betrifft z. B. Monatsabrechnungen von Kurierdiensten oder Abschlags- und Schlussrechnungen von Bauunternehmen. Hier ist das Abrechnungsverfahren so zu gestalten, dass nur eine Rechnung (entweder die Einzel- oder die spätere Gesamtabrechnung) den Rechnungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt oder die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer für eine Voraus- oder Anzahlung in der Gesamtrechnung abgesetzt wird.
Quelle | OFD Karlsruhe, Verfügung vom 15.8.2018, Az. S 7282, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 204314