Über das geplante Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung setzt die Große Koalition ihr Vorhaben um, Arbeitnehmer verstärkt an den Unternehmen zu beteiligen, für die sie arbeiten. Die direkte Beteiligung und die Beteiligung über einen speziellen Mitarbeiterbeteiligungsfonds sollen in gleicher Höhe gefördert werden. Die Fonds müssen 75 Prozent der Anlagemittel in die Unternehmen investieren, die ihren Mitarbeitern freiwillige Leistungen zum Erwerb von solchen Fondsanteilen gewähren. Der Rest fließt zur Risikostreuung in herkömmliche Geldmarktinstrumente.
Anders als herkömmliche Investmentfonds erwerben die Mitarbeiterbeteiligungsfonds statt Aktien vorrangig nicht börsennotierte Beteiligungen an den Unternehmen, die ihren Mitarbeitern freiwillige Leistungen zum Erwerb von Anteilen an dem Sondervermögen gewähren, sowie unverbriefte Darlehensforderungen. Sie müssen höchstens einmal monatlich einen Kurs festlegen und einmal jährlich Anteile zurücknehmen. Flankiert werden soll das neue Mitarbeiterbeteiligungsmodell durch weitere Vorhaben:
- Unternehmen und Belegschaft können die Rahmenbedingungen selbst festlegen, etwa die Höhe der Gewinn- und Verlustbeteiligung, Laufzeit, Sperrfrist und Kündigungsbedingungen.
- Bund und Länder wollen den Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung durch ein Beratungsnetzwerk unterstützen.
Hinweis: Das Gesetz soll für Lohnzahlungszeiträume ab 2009 gelten. Weder für die Unternehmen noch für die Beschäftigten besteht ein Zwang zur Teilnahme an den angebotenen Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Bietet ein Unternehmen das neue Modell allerdings an, müssen grundsätzlich alle Beschäftigten daran teilhaben können (BMF, Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung vom 14.7.2008).