Der Deutsche Bundestag hat am 24.1.2008 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes beraten. Mit dieser Reform soll erstmalig ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto („P-Konto”) eingeführt werden. Auf dem P-Konto soll ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrags erhalten. Dieser beträgt aktuell 985,15 EUR pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen. Damit können aus diesem Betrag Überweisungen, Lastschriften, Barabhebungen, Daueraufträge etc. getätigt werden. Aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt ist irrelevant. Auch Selbstständige sollen demnach den Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben genießen.
Der automatische Pfändungsschutz soll nur für ein Girokonto gewährt werden. Das P-Konto wird durch eine Vereinbarung zwischen Bank und Kunde festgelegt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Anspruch auf Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos in ein P-Konto besteht. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Bei zügigem Verlauf der Beratungen im Deutschen Bundestag kann mit einem Inkrafttreten Ende 2008 gerechnet werden. Damit die Kreditwirtschaft ausreichend Zeit zur Umstellung hat, ist ein Zeitraum von 6 Monaten zwischen Verkündung und Inkrafttreten vorgesehen
Hinweis: Nach der geltenden Rechtslage führt die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie Begleichung von Miete, Energiekosten oder Versicherungen nicht mehr über das Konto abgewickelt werden können. Um Pfändungsschutz für den pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontoguthabens zu erlangen, braucht der Schuldner in vielen Fällen eine Gerichtsentscheidung. Oftmals ist dies nicht rechtzeitig möglich, sodass Kosten für verspätete oder nicht ausgeführte Zahlungen anfallen. Erschwert wird der Pfändungsschutz dadurch, dass er für Gutschriften aus Arbeitseinkommen anders ausgestaltet ist als für solche aus Sozialleistungen. Auch für Banken und Gerichte ist die gegenwärtige Lage daher unbefriedigend (BMJ, Pressemitteilung vom 24.1.2008).