Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Der Steuerpflichtige baut durch entsprechende Beitragszahlungen langfristig Vorsorgekapital auf. Dabei erhält er vom Staat Zulagen und gegebenenfalls eine über die Zulagen hinausgehende Steuerermäßigung im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs. Die Altersvorsorgezulage gibt es nur für zertifizierte, förderungsfähige Sparformen.
Die staatliche Förderung wird in 2008 noch attraktiver. So wurde die Grundzulage von 114 EUR auf 154 EUR und die Kinderzulage von 138 EUR auf 185 EUR erhöht. Zusätzlich sind die Riester-Beiträge von der Einkommensteuer befreit. Für Kinder, die in 2008 oder später geboren werden, wird die Zulage auf 300 EUR pro Jahr erhöht.
Hinweis: Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben zur Zeit z.B. folgende Personen, wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen: Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, Kindererziehende, Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld, Wehr- und Zivildienstleistende, nicht erwerbstätige Pflegepersonen und die Ehepartner aller Zulageberechtigten (BMF, Newsletter vom 14.12.2008).