Bei der Nachentrichtung hinterzogener Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung durch eine Arbeitgeberin führt die Zahlung als solche zum Zufluss eines zusätzlichen geldwerten Vorteils bei den Arbeitnehmern. Als geldwerten Vorteil bezeichnet man Einnahmen des Arbeitnehmers, die nicht in Geld geleistet werden. Es wird jeder wirtschaftliche Vorteil erfasst ? wie z.B. eine Sach-, Natural- oder sonstige Leistung.
Unterbleibt die Abführung des Sozialversicherungsbeitrags zu Unrecht und wird die Nachentrichtung des Arbeitnehmeranteils nach der Aufdeckung nachgeholt, wird damit vom Arbeitgeber ein Lohnzufluss bewirkt, wenn darin ein für die Beschäftigung gewährter Vorteil zu sehen ist. Der Arbeitnehmer erlangt die nachträgliche Gleichstellung hinsichtlich seines Sozialversicherungsschutzes erst mit der tatsächlichen Nachentrichtung. Indem der Arbeitgeber zum ausgezahlten Lohn auch den Arbeitnehmeranteil finanziert, wendet er über den Bruttolohn hinaus einen geldwerten Vorteil zu (BFH-Urteil vom 13.9.2007, Az. VI R 54/03).