Mit dem aktuell vorgelegten Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes soll das bewährte kostengünstige und einfache Bilanzrecht nach dem Handelsgesetzbuch auf Dauer erhalten bleiben und die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses gestärkt werden. Von den Unternehmen soll dadurch der Druck genommen werden, internationale Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Konkret geht es beispielsweise um folgende Maßnahmen:
- Die Abschaffung der handelsrechtlichen Buchführungspflicht für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften, die folgende Werte nicht überschreiten: 500.000 EUR Umsatz und 50.000 EUR Gewinn.
- Größenklassen, die darüber entscheiden, welche Informationspflichten ein Unternehmen treffen, sollen um 20 Prozent erhöht werden.
- Immaterielle selbstgeschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, wie z.B. Patente oder Know-how, sollen künftig in der Handelsbilanz anzusetzen sein.
Hinweis: Der größte Teil der geplanten Vorschriften soll nach dem gegenwärtigen Stand erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen. Erleichterungen, insbesondere die Erhöhung der Schwellenwerte, können teilweise schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats (BMJ, Eckpunkte des BilMoG, Informationen für die Presse vom 8.11.2007).