Gestaltung der Erbschaftsteuer in Österreich: Ebenfalls verfassungswidrig

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat jene Regelung im Erbschaftsteuergesetz aufgehoben, durch die „Erwerbe von Todes wegen” der Steuerpflicht unterworfen sind. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31.7.2008 in Kraft (Reparaturfrist).

Beanstandet wird insbesondere, dass der Grundbesitz lediglich mit dem dreifachen Einheitswert aus dem Jahr 1973 angesetzt wird. Damit werde die Wertentwicklung von Grundstücken aktuell nicht angemessen widergespiegelt.

Hinweis: Allerdings gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Erbschaftsteuer an sich und dagegen, für die Erbschaftsbesteuerung von Grundbesitz das System der Einheitswerte zu verwenden (Verfassungsgerichtshof Österreich, Pressemitteilung vom 7.3.2007).

Verzugszinsen
Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB
anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

Der Basiszinssatz für die Zeit vom 1.1.2007 bis zum 30.6.2007 beträgt 2,70 Prozent. Damit ergeben sich folgende Verzugszinsen:

  • für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 7,70 Prozent
  • für einen grundpfandrechtlich gesicherten Verbraucherdarlehensvertrag (§ 497 Abs. 1 BGB): 5,20 Prozent
  • für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB): 10,70 Prozent

Die für die Berechnung der Verzugszinsen anzuwendenden Basiszinssätze betrugen in der Vergangenheit:

  • vom 1.7.2006 bis 31.12.2006: 1,95 Prozent
  • vom 1.1.2006 bis 30.6.2006: 1,37 Prozent
  • vom 1.7.2005 bis 31.12.2005: 1,17 Prozent
  • vom 1.1.2005 bis 30.6.2005: 1,21 Prozent
  • vom 1.7.2004 bis 31.12.2004: 1,13 Prozent
  • vom 1.1.2004 bis 30.6.2004: 1,14 Prozent
  • vom 1.7.2003 bis 31.12.2003: 1,22 Prozent
  • vom 1.1.2003 bis 30.6.2003: 1,97 Prozent
  • vom 1.7.2002 bis 31.12.2002: 2,47 Prozent
  • vom 1.1.2002 bis 30.6.2002: 2,57 Prozent
  • vom 1.9.2001 bis 31.12.2001: 3,62 Prozent
  • vom 1.9.2000 bis 31.8.2001: 4,26 Prozent
  • vom 1.5.2000 bis 31.8.2000: 3,42 Prozent